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KONTAKTANFRAGE

WIR FREUEN UNS AUF IHRE NACHRICHT

Sie möchten mehr über ein konkretes Projekt erfahren, uns ein Objekt anbieten oder eine Vermietungsanfrage stellen? Auch bei allgemeinen Fragen zu unseren Leistungen oder individuellen Anliegen rund um Immobilien sind wir gerne für Sie erreichbar.Schreiben Sie uns eine Nachricht — wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Hinweis auf Tippgeberprovisionen

EMPFEHLUNGEN, DIE WERTE SCHAFFEN

Sie kennen eine Immobilie, deren Verkauf bevorsteht, oder haben einen Hinweis auf ein Objekt mit Entwicklungsperspektive? Gerne prüfen wir vertrauliche Empfehlungen zu Wohnungen, Häusern, Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern.

Kommt es auf Basis Ihres Hinweises zu einer erfolgreichen Vermittlung oder einem Ankauf, honorieren wir Ihre Empfehlung mit einer Tippgeberprovision. Privatpersonen können dabei eine Prämie von bis zu 10.000 Euro erhalten; für B2B-Kooperationspartner ist eine individuelle Provision von bis zu 20 % möglich.

Die Tippabgabe erfolgt unkompliziert und diskret. Alle weiteren Details stimmen wir transparent und verlässlich mit Ihnen ab.



Sie kennen eine Immobilie, deren Verkauf bevorsteht, oder haben einen Hinweis auf ein Objekt mit Entwicklungsperspektive? Gerne prüfen wir vertrauliche Empfehlungen zu Wohnungen, Häusern, Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern.

Kommt es auf Basis Ihres Hinweises zu einer erfolgreichen Vermittlung oder einem Ankauf, honorieren wir Ihre Empfehlung mit einer Tippgeberprovision. Privatpersonen können dabei eine Prämie von bis zu 10.000 Euro erhalten; für B2BKooperationspartner ist eine individuelle Provision von bis zu 20 % möglich.

Die Tippabgabe erfolgt unkompliziert und diskret. Alle weiteren Details stimmen wir transparent und verlässlich mit Ihnen ab.

DER ABLAUF

IHR TIPP

Sie geben einen Immobilienhinweis an uns weiter.

PRÜFUNG

Wir prüfen den Hinweis vertraulich und halten die Tippgebervereinbarung schriftlich fest.

VERMITTLUNG / ANKAUF

Wir begleiten die Immobilie bis zur erfolgreichen Vermittlung oder zum Ankauf.

PROVISION

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die vereinbarte Tippgeberprovision

WIR FREUEN UNS AUF IHREN TIPP!

Sie kennen eine Immobilie oder ein Grundstück, das für uns interessant sein könnte? Senden Sie uns gerne eine Nachricht. Wir prüfen Ihren Hinweis vertraulich und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Datenschutz*

Ich bin damit einverstanden, dass mich Geisenberger Immobilien kontaktiert (telefonisch oder per E-Mail) und meine angegebenen Daten zu diesem Zweck speichert. Die Datenschutzhinweise habe ich dabei zur Kenntnis genommen.

RAHMENBEDINGUNGEN
  • Die empfohlene Immobilie bzw. das Grundstück ist uns bisher nicht bekannt.


  • Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben, z. B. über Immobilienportale, Zeitungen, Verkaufsschilder oder vergleichbare Kanäle.


  • Das Objekt befindet sich im Großraum München, Augsburg oder Nürnberg.


  • Der Anspruch auf eine Tippgeberprovision muss vor oder spätestens mit der Bekanntgabe des Hinweises schriftlich mit uns vereinbart werden.


  • Hinweise, die erst nach Abschluss eines Maklervertrags, einer Vermittlung oder eines Ankaufs geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden.


  • Hinweise auf eigene Immobilien oder Immobilien von Ehe- bzw. Lebenspartnern werden nicht honoriert.

  • Die empfohlene Immobilie bzw. das Grundstück ist uns bisher nicht bekannt.

  • Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben, z. B. über Immobilienportale, Zeitungen, Verkaufsschilder oder vergleichbare Kanäle.

  • Das Objekt befindet sich im Großraum München, Augsburg oder Nürnberg.

  • Der Anspruch auf eine Tippgeberprovision muss vor oder spätestens mit der Bekanntgabe des Hinweises schriftlich mit uns vereinbart werden.

  • Hinweise, die erst nach Abschluss eines Maklervertrags, einer Vermittlung oder eines Ankaufs geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden.

  • Hinweise auf eigene Immobilien oder Immobilien von Ehe- bzw. Lebenspartnern werden nicht honoriert.

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